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AGB und DATENSCHUTZRICHTLINIEN 

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

§ 1. Allgemeines Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) gelten für alle Verträge und Leistungen (Dienstleistungen, Verkauf von Waren, Vertragsanbahnung etc.) zwischen Nicole Meininger Fischtaggin 82, 5201 Seekirchen, www.ni-me.com, termin@ni-me.at

(in der Folge „Dienstleister“)

und seinem Kunden. Rechtsgeschäfte zwischen dem Dienstleister und dem Kunden, die nicht unter diese AGB fallen sollen, bedürfen einer schriftlichen Individualvereinbarung. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Andere AGB finden keine Anwendung.

 

 § 2. Vertragsabschluss und Terminvereinbarung

2.1. Allfällige Leistungsbeschreibungen sowie die Bewerbung von Dienstleistungen und Produkten (im Geschäftslokal, in Werbeprospekten, auf der Website oder ähnlichem) sind unverbindlich und freibleibend, dh sie stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot zu unterbreiten. Der Dienstleister kann Angebote (insb. zu Terminvereinbarungen) ohne Angabe von Gründen annehmen oder ablehnen. Angebote können telefonisch, per Mail, online oder persönlich gestellt werden (siehe die Kontaktdaten am Ende).

 2.2. Angebote werden vom Dienstleister durch Übersendung einer Bestätigungs-SMS, Bestätigungs-E-Mail oder ausdrücklicher persönlicher Zusage angenommen.

 

 § 3. Terminverschiebungen, Stornierungen, verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin

3.1. Vereinbarte Termine sind verbindlich und wahrzunehmen. Kann ein vereinbarter Termin vom Kunden nicht eingehalten werden, ist eine Absage oder Verschiebung nur nach Maßgabe nachstehender Regelungen möglich

 3.2. Eine kostenfreie Terminverschiebung oder -absage (Stornierung) ist bis 1Tage vor dem Termin möglich, wobei Samstage und Sonntag nicht zu zählen sind. Erfolgt die Terminverschiebung oder -absage nach diesem Zeitpunkt aber zumindest bis 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin, kann der Dienstleister eine Stornogebühr von 50 % des vereinbarten Entgelts in Rechnung stellen. Bei noch späteren Terminverschiebungen und - absagen oder für den Fall, dass der Kunde den vereinbarten Termin nicht wahrnimmt, stellt der Dienstleister das gesamte Entgelt in Rechnung. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht

 3.3. Für eine vom Kunden gewünschte Kürzung/Verminderung der vereinbarten Dienstleistung kann keine entgeltliche Rückvergütung/Rabatt gewährt werden.

3.4. Kann der Dienstleister aus für ihn nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt einen Termin nicht einhalten, wird der Kunde umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. In einem solchen Fall ist der Dienstleister berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurück zu treten.

 

 § 4 Preise und Zahlungsmodalitäten

4.1. Alle Preise richten sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preisliste. Die Veröffentlichung einer neuen Preisliste ersetzt automatisch die bis dahin geltende.

 4.2. Das Entgelt für die vom Kunden in Anspruch genommene Leistung ist nach Erbringung durch den Dienstleister sofort zur Zahlung fällig.

4.3. Das Entgelt für eine Serie von Dienstleistungen (5er/10er/x-er-Block) ist im Voraus zu bezahlen. Der 5er/10er/x-er-Block ist nicht auf Dritte übertragbar.

 4.4. Eine Rückvergütung von im Voraus bezahlten Leistungen (Gutscheinen, Blocks) ist nicht möglich.

 

§ 5 Sachbeschädigung Die Haftung des Dienstleisters für eine Sachbeschädigung im Zuge der Dienstleistungserbringung (zB an Kleidung des Kunden durch Öle, Cremen oder ähnliche Flüssigkeiten etc) beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliche Handlungen.

 

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt Der Dienstleister behält sich das Eigentum an den Verkaufswaren bis zu deren vollständiger Bezahlung vor.

 

 § 7 Informationspflicht des Kunden

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister Erkrankungen, Allergien oder andere körperliche Beschwerden (insbesondere Diabetes, Blutverdünnung usw.), die bei der Leistungserbringung des Dienstleisters zu beachten sind bzw. zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit des Kunden führen können, nach bestem Wissen und Gewissen mitzuteilen.

 7.2. Der Kunde wird dem Dienstleister Fragen zu seinem Gesundheitszustand gewissenhaft und wahrheitsgemäß beantworten, um Komplikationen bei der Erbringung der Dienstleistung und mögliche Schäden zu vermeiden.

 

§ 8 Gutscheine

8.1. Wertgutscheine werden auf einen bestimmten Geldbetrag ausgestellt. Die Gültigkeit der Wertgutscheine beträgt 5 Jahre, wobei die der Gutscheineinlösung korrespondierende Leistungserbringung innerhalb dieser Frist erfolgen muss. Für die Einlösung gelten die unter §§ 2 und 3 vereinbarten Bestimmungen zur Terminvereinbarung.

8.2. Dienstleistungsgutscheine werden auf eine bestimmte Dienstleistung ausgestellt. Die Gültigkeit der Dienstleistungsgutscheine beträgt 5 Jahre, wobei die der Gutscheineinlösung korrespondierende Leistungserbringung innerhalb dieser Frist erfolgen muss. Für die Einlösung gelten die unter §§ 2 und 3 vereinbarten Bestimmungen zur Terminvereinbarung. Ist der Preis der entsprechenden Dienstleistung im Einlösungszeitpunkt höher, als zum Ausstellungszeitpunkt des Gutscheins, hat der Kunde den Differenzbetrag aufzuzahlen.

 8.3. Der Gutschein ist zum Termin mitzubringen und kann nur gegen Entwertung eingelöst werden. 8.4. Eine Auszahlung des Gutscheinwertes (Barablöse) ist ausgeschlossen.

 

§ 9 Datenschutz Bitte beachten Sie unsere Datenschutzinformation unter www.ni-me.com

 

 § 10 Sonstiges Sofern eine oder mehrere in diesen AGB enthaltene Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein sollten oder ihre Wirksamkeit durch spätere Umstände verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, den Vertrag durch eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder unvollständigen Bestimmungen entsprechend wirksam zu ergänzen.

DSGVO

 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge des Auftraggebers zu verarbeiten. Erhält der Auftragnehmer einen behördlichen Auftrag, Daten des Auftraggebers herauszugeben, so hat er - sofern gesetzlich zulässig - den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke des Auftragnehmers eines schriftlichen Auftrages.

 (2) Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Auftragnehmer aufrecht.

(3) Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat

(4) Der Auftragnehmer ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an den Auftragnehmer gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Auftraggeber der von ihm betriebenen Datenverarbeitung hält, hat der Auftragnehmer den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.

 (5) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).

 (6) Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für die vorliegende Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art 30 DSGVO zu errichten hat.

(7) Dem Auftraggeber wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch von ihm beauftragte Dritte, der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind.

 (8) Der Auftragnehmer ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem Auftraggeber zu übergeben / in dessen Auftrag zu vernichten1 . Wenn der Auftragnehmer die Daten in einem speziellen technischen Format verarbeitet, ist er verpflichtet, die Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung entweder in diesem Format oder nach Wunsch des Auftraggebers in dem Format, in dem er die Daten vom Auftraggeber erhalten hat oder in einem anderen, gängigen Format herauszugeben.

(9) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls er der Ansicht ist, eine Weisung des Auftraggebers verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der

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